Laizistische Ideologie

Laizisten mögen diesen Karbrauch in Perpignan nicht mögen, aber sie können nicht dessen Verbot fordern, was das Schulkreuz-Urteil in letzter Konsequenz bedeuten würde. Foto: dpa

Von Harald Schöndorf SJ – Die Tagespost
Das Kreuz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet die Menschenrechte

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Anbringung eines Kreuzes in einer öffentlichen Schule in Italien ist weithin verurteilt worden. Dies ist im Allgemeinen mit Verweis auf die europäische Kultur und Tradition geschehen. Dabei ist aber in der Öffentlichkeit die Frage zu kurz gekommen, ob dieses Urteil überhaupt auf die Menschenrechte gestützt werden kann, deren Schutz doch die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist. Eine Untersuchung dieser Frage zeigt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst einen massiven Verstoß gegen diese Menschenrechte darstellt, und dass dieser Rechtsverstoß sogar noch finanziell prämiert wird, da den Eltern des betreffenden Kindes Schadensersatz zugestanden wird.

Jedermann hat die Ausübung anderer Religionen zu tolerieren

Das Menschenrecht auf Europäischen Menschenrechtskonvention ist in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten formuliert (siehe Textende). Sinn und Zweck der Religionsfreiheit ist die Toleranz der verschiedenen religiösen Bekenntnisse, ohne die ein friedliches Zusammenleben bei unterschiedlichen religiösen Auffassungen nicht möglich ist. Dabei ging es am Anfang vor allem um die Koexistenz unterschiedlicher christlicher Bekenntnisse, während die gemeinsamen christlichen Grundlagen als allgemein gültig und verbindlich angesehen wurden. Denn Toleranz ist immer nur auf dem Boden einer gemeinsamen Grundüberzeugung möglich. Seit der Aufklärung sah man diese gemeinsame Überzeugung in der Vernunft grundgelegt, was die Koexistenz aller Weltanschauungen ermöglicht, die nicht selbst anderen gegenüber intolerant sind.

Der durch diesen Artikel im Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Schutz der Freiheit des Bekenntnisses einer Religion oder Weltanschauung und ihrer Ausübung ist ein positives Recht und bedeutet zugleich, dass jedermann das Bekenntnis und die Ausübung anderer Religionen und Weltanschauungen zu tolerieren hat. Dieses Recht darf nach Absatz 2 nur eingeschränkt werden, insoweit dies notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern. Dieser Absatz 2 stellt eine Einschränkung, aber selbstverständlich keine Aufhebung des Absatzes 1 dar. Diese Einschränkung muss gesetzlich vorgesehen und notwendig sein. Wenn man dies streng auslegt, so kann der Gerichtshof überhaupt keine Einschränkung billigen, sofern sie nicht durch ein Gesetz vorgesehen ist, was im vorliegenden Fall anscheinend nicht gegeben war. Nur wenn man den Absatz weiter auslegt, was nicht unproblematisch ist, so genügt die Notwendigkeit der Sicherung der Rechte und Freiheiten anderer als Begründung einer Einschränkung. Nur mit dieser weiteren Auslegung kann das Urteil des Gerichtshofs also, wenn überhaupt, begründet werden.

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8 Antworten zu „Laizistische Ideologie“

  1. Nanomyte Sagt:

    Beim fliegenden Spaghettimonster.
    1.) Das Individuum ist der Schaffer und Wähler seines Glaubens und seiner Weltdeutung.
    2.) Jedem steht es frei sich von anderen Menschen mit den schwachsinnigsten Weltdeutungen berieseln zu lassen.

    In der Öffentlichkeit ist Nr.2) aber vorbei.

    Europa ist in der 2. Antike.
    Jedes Subjekt kann jedes Geschwätz und damit jede vorgefertigte Weltfassung glauben schenken oder nicht.
    Aber: Jedes Weltauffassung kann als Mist bezeichnet werden.
    Symbole von Weltauffassungen haben einzig aus der Sicht des Subjektes dienlich zu sein und nicht “um der Weltdeutung selbst willen.”
    Vorstellungen haben keine Rechte bloß Menschen!

    Kreuze und Minarette und Kirchen und sonstwas müssen Hohl sein unter dem Primat der Individualfokussierung auf die die Menschenrechte überhaupt aufbauen.
    Sie werden vom Individuum gefüllt und nicht von einem gesichtlosen bürokratischen Imperium mit starren seelenlosen Glaubensvorschriften.
    Anderen seine persönlich gewählten Symbole auf zu zwingen ist sich selbst zum Lakaien zu machen.

  2. Max Headroom Sagt:

    @AndreasA

    Es wäre schön, wenn der Autor seinen eigenen Text verstehen würde, (..)

    “Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur”

    Noch Fragen ? ;) .

    @matthias

    Unter der Annahme, dass es keinen Gott gibt, ist so ein Kreuz letztendlich nichts weiter als ein unbedeutender Einrichtungsgegenstand, (..)

    Das besondere ist, dass wir nicht beweisen können, dass es einen Weihnachtsmann, einen Osterhasen, eine Zahnfee und einige tausend fliegende Einhörner nicht gibt. Unter der Annahme, dass ich nicht nachweisen kann, das Du, Matthias, das Du mir nicht eine Million Euro schuldest, wird mir das Recht eingeräumt, anderen zu erzählen, dass Du mir 1 Million Euro schuldest. Ob es stimmt oder nicht, kann weder ich noch Du es nachweisen. Ende der Diskussion ;) .
    Du siehst … nicht nur das Kreuz, sondern die gesammte religiöse Auslebung des Glaubens fußt auf ziemlich wackligen Boden. Atheisten fordern nicht die Verbrennung des Kreuzes und sie fressen auch keine kleine Kinder zum Frühstück … sie wollen nur den “nicht-Glauben” an einem säkularem Ort wie einer öffentlichen Schule genauso “fordern” können, wie Händefalter ihr Symbol der Auferstehung anderen Menschen gegenüber äußern. Und das “Zeichen des Unglaubens” ist eben … nix. Mehr nicht ;) . An konfessionellen Schulen dürfen sie soviele Kreuze, Fische und Halbmonde aufhängen, soviel sie wollen. Niemand kommt ja auf die Idee eine Pizzeria vor Gericht zu zerren, weil sie keine Pommes mit Currywurst anbieten. Das Recht auf freie Essenswahl wird dort eingeschränkt ;) . Eine öffentliche Schule in einem säkularem Staat ist kein Gebetsraum. Kreuze werden toleriert … bis man sich eben beschwert. Das ist alles. Und wenn ein Gericht entscheidet, dass es rechtens ist, wenn ein “Ungläubiger” sein Recht auf nicht-Glauben ebenfalls ausüben möchte, dann frage ich mich ernsthaft, was Jesus wohl tun würde… ihn lynchen, erwürgen und vierteilen ? Oder einfach sagen … “Gut, dann geht eben inner Kirche wenn ich glauben wollt und lasst die Schule Schule sein.”. Es ist erschreckend, dass NICHT-Christen wie ich dies sagen können ;) .

    Sicher, es stellt sich die Frage, warum eigentlich so ein unnützes Holzteil in jedem Raum hängt – auch von meinen Steuern bezahlt. Wär also sicher einen Eintrag ins Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes wert, aber doch nichts für den Europäischen Gerichtshof.

    Goldenes Totschlagargument #1: Wir sind ein christlich geprägtes Volk.
    Vergessen wird oft, dass wir unter anderem auch von Adolf Hitler, Albert Einstein, Galileo Galilei und Cäsar geprägt wurden. Von den anderen 20 Millionen Menschen will ich lieber gar nicht reden ;) .

    Über die Fresse von Kim Jong-Il in Nordkoreanischen Schulklassen wundern wir uns. Wir sind sehr skeptisch, wenn es um die “Verkündung der einzigen Staatsführung” und den “Heilsbringer des Volkes” sind. Wir schauen auf die Taten, die fehlenden Menschenrechte und der dazugehörigen Behandlung der Bewohner.
    Wenn es um Jesus Christus geht, um den christlichen Glauben, dann haben wir ebenfalls ein sehr sehr ähnliches Bild. Die “einzigste Religion” mit der “wahren Verkündung” wird den Kindern präsentiert. Es wird Jesus als “alleiniger Befreier” dahergebracht, der als fleischgewordener Gott den Menschen die Erbsünde wegnahm, die er als nicht-fleischiger Gott den Menschen damals gab. Wir ignorieren die Tatsache, dass der Vatikan überhaupt keine Menschenrechtscharta unterschrieben hat und zum Bild der Frau eine sehr klare konservative Aussage besitzt. Das sie eine klare Homophobie, ja, regelrecht einen Hass auf die “körperliche Liebe” besitzt und die “Lust” als Sünde definiert. Wir sehen, dass sie ziemlich kindlische bis hin zu gefährliche Aussagen über die AIDS-Gefahren in den Entwicklungsländern geben und somit die Gefahr einer falschen Behandlung der Krankehit bewusst eingehen.
    Darüber schauen die Christen locker hinweg und fordern – gemäß der Religionsfreiheit – das in der Wand fest gedübelte Jesuskreuz ;) .

    Ich frage mich, weshalb die Scientologen und einige tausend andere Geistersekten und Klangschalenvermittler nicht ebenfalls mitspielen und das andüblen von UFOs, Wasserenergiereinigern und Amethystenketten fordern :D .

    Man kann das Urteil natürlich als wichtigen Schritt im Kampf gegen Religionen begrüßen, aber Kampf gegen Religionen ist nunmal nicht die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes.

    Es ist ja kein Kampf gegen Religionen. Man will nur, dass Religionen das selbe tun müssen, was auch nicht-Religionen machen. In einem Staat, der sich zu keiner speziellen Religion bekennt, muss eine Gleichbehandlung garantiert werden. Das Problem wäre sehr viel früher gelöst worden, aber die Glaubenskerle haben das ganze bewusst solange bombardiert und ignoriert, bis man eben vor dem europäischem Gerichtshof gelangt ist. Dort gab es das klare und leicht lesbare Urteil.
    Ich kann verstehen, wenn Gläubige nun vor schmerzen auf dem Boden liegen und wegen einem möglicherweise abgehängtem Kreuz mit Todesängsten ringen muss. Wenn sie vor Angst über Dämonenbesessenheiten und Jesusabkehrungen nun in Massenpanik verfallen und das Ende der Welt verkünden möchten. Es ist verständlich, das nun, in der Zeit des Weltunterganges (der rote Atheistenbus war die moderne Form des apokalyptischen Reiters ;) ), die Christen entschlossen und bewusst alles tun wollen, damit Jesus bei seiner Rückkehr auf einem Wattebäuschchen landet – also umgeben von tausenden von Folterinstrumenten (Kreuzen), damit er sich heimisch fühlt :D .

    Aber ehrlich … es ist wirklich lächerlich. Die Händefalter haben tatsächlich die Meinung, ihre Rechte werden “beschnitten” ? ;) .

    @Topic

    Der durch diesen Artikel im Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Schutz der Freiheit des Bekenntnisses einer Religion oder Weltanschauung und ihrer Ausübung ist ein positives Recht und bedeutet zugleich, dass jedermann das Bekenntnis und die Ausübung anderer Religionen und Weltanschauungen zu tolerieren hat. Dieses Recht darf nach Absatz 2 nur eingeschränkt werden, insoweit dies notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern. Dieser Absatz 2 stellt eine Einschränkung, aber selbstverständlich keine Aufhebung des Absatzes 1 dar.

    Frage #1: Haben Ungläubige ebenfalls Rechte und Freiheiten ?

    Aus dem Absatz 1 folgt, dass es kein Recht darauf geben kann, einem anderen das Bekenntnis und die Ausübung seiner Religion deshalb zu verbieten, weil ich davon keine Kenntnis nehmen will. Dies würde zu völlig absurden Konsequenzen führen. Es dürfte dann der Schulweg des betreffenden Kindes an keiner Kirche, Moschee oder Synagoge mehr vorbeiführen, die als solche erkenntlich sind. Öffentliche Museen dürften keine Bilder oder Plastiken mehr enthalten, die religiöse Motive darstellen.

    Beinahe exakt. Öffentliche Museen dürfen Bilder und Plastiken enthalten, die religiöse Motive darstellen. Siehe die Empörung über dem gekreuzigtem Frosch http://www.pi-news.net/2008/07/suedtirol-gekreuzigter-frosch-sorgt-fuer-empoerung/
    Hier gilt die künstlerische Freiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit ebenfalls, und die wird (hoffentlich) ein wenig höher bewertet als die Annahme, ein Mensch kann sich einfach entschließen, das Museum nicht zu betreten ;) . Ausserdem wird weder durch die Plastik, durch das Bild, durch die Synagoge oder der Moschee ein Aufruf gestartet, Andersgläubige anzugreifen. Und dies ist der hauptsächliche Grund für eine Einschränkung.

    Denn auf dieses Gerichtsurteil könnte sich auch jeder Antisemit und jeder Islamhasser berufen und das Verbot aller jüdischen oder moslemischen Symbole in der Öffentlichkeit fordern.

    Stellt es sich heraus, dass die jüdische oder moslemische Symbolik eine Aussage in der Öffentlichkeit ausüben, welche die Religion oder die Freiheit der Antisemiten und Islamhassern einschränkt, dann wieso nicht ? :) . Schließlich werden auch Maschendrahtzäune, Apfelbäume und farbige Haustüren angeklagt. So dumm sich dies auch anhört … der Richter wird tatsächlich ein Rechtsspruch aussprechen, ob die Freiheit der antisemitischen Person beschränkt wird, wenn er tagtäglich in dem einzigstem öffentlichem Bus der Stadt ein leuchtendes Judenkreuz sehen muss. Dem Busfahrer oder dem Busunternehmen wird daraufhin gebeten, das Zeichen der Religionszugehörigkeit und des Bekenntnisses in einem angemessenem und nicht besonders auffälligen Rahmen zu halten. Er darf dann ein Judenkreuz als Kette tragen, da besteht sicherlich kein Problem … höchstens mit der Kleiderordnung. Aber ein Verbot des Glaubens an sich wird kein Richter schaffen. Weder hier noch am europäischem Gerichtshof. Da brauchen die Antisemiten, Islamophoben, Alienanbeter und andere Veschwörungstheoretiker keine Furcht zu haben ;) .

    Es geht bei diesem Menschenrecht nämlich nicht, wie einige irrigerweise meinen, um die Abgrenzung zwischen dem Staat und den Kirchen. Dieses Verhältnis wird von den Verfassungen der verschiedenen Staaten geregelt, aber nicht durch die Menschenrechtskonvention.

    Der Mann ist ja richtig gut ! Er kennt den Unterschied zwischen der Verfassung und den Menschenrechten ! Aber ändert dies etwas an der Konfrontation, welche zu dem Urteil führte ? Und werden die Grund-/Menschenrechte nicht von der Verfassung gestützt ? Sie sind keineswegs so streng getrennt, wie man es glauben würde ;)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_%28Deutschland%29

    Ferner bezieht sich auch die Rede von der Trennung von Staat und Kirche, die nicht im deutschen Grundgesetz vorkommt, zunächst auf die unterschiedlichen christlichen Kirchen, bedeutet aber nicht, dass der Staat sich überhaupt vom Christentum distanziert. Denn der Staat kann sich selbstverständlich bestimmte religiöse oder weltanschauliche Handlungen zu eigen machen, solange er niemanden zu diesen Handlungen verpflichtet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_von_Kirche_und_Staat

    Dies besagt aber nicht, dass man einer besonderen Religionsform (Christentum) den Vorzug gibt. Hallo ? Religionsfreiheit ? ;) . So schließt sich wieder der Kreis, denn das Recht, mit oder ohne einer in einer Schulklasse sich bekennden Religion (Jesuskreuz an Wänden/Türen) haben weiterhin alle Einwohner. Ich nehme mal an, esdürfen alle Religionen sich ihre Symbole in Klassenräumen aufhängen… Kreuze, Halbmonde, Buddhas, Judensterne, Plastikaliens, Einhörner, Tomaten mit Gesichtern, täglich frische Nudeln mit Tomatensauce, ausgestopfte Eichhörnchen mit angetackerten Taubenflügeln, nackte Frauen, muskolöse Männer, kleine Kinder, große Kinder, nackte Männer, muskolöse Frauen, lange Fingernägel, Voodoo-Puppen, dreckige Unterwäsche, …

    Oder wird die Ablehnung von nur einer dieser Religionsäußerungsformen gleich wieder in einem Bruch der Menschenrechte/Verfassung führen ?

    Gott, wird mir schlecht … aber ist auch kein Wunder. Es ist eben eine katholische Zeitung. Da erwartet man Magenverstimmungen ;) .

  3. Gwendolan Sagt:

    Was für ein Schwachsinn. Meine Fresse. Und genau den Mist werden wir uns jetzt von typischen Lesern solcher Blättchen anhören müssen. Wenn es eine “Wissenschaft” mit noch unpräziserer Methodik als die Juristerei gibt, dann ist es die Theologie. Hermeneutisch-Theologische Auslegung von Rechtstexten kommt definitiv nicht gut heraus.

  4. matthias Sagt:

    Aber jetzt mal ernsthaft:
    Unter der Annahme, dass es keinen Gott gibt, ist so ein Kreuz letztendlich nichts weiter als ein unbedeutender Einrichtungsgegenstand, wenn auch ein ziemlich nutzloser. Wenn jetzt ein einziger aus einer Klasse kommt und sagt, dass ihm das nicht gefällt, muss es abgenommen werden. Wenn aber ein anderer sagt, ihm gefällt die Farbe der Fenster nicht, müssen die nicht neu angestrichen werden. Irgendwie fehlt mir da die Logik ;-)
    Sicher, es stellt sich die Frage, warum eigentlich so ein unnützes Holzteil in jedem Raum hängt – auch von meinen Steuern bezahlt. Wär also sicher einen Eintrag ins Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes wert, aber doch nichts für den Europäischen Gerichtshof.
    Man kann das Urteil natürlich als wichtigen Schritt im Kampf gegen Religionen begrüßen, aber Kampf gegen Religionen ist nunmal nicht die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes.

  5. AndreasA Sagt:

    Es wäre schön, wenn der Autor seinen eigenen Text verstehen würde, oder wie soll ich diese Passage verstehen:

    “Sinn und Zweck der Religionsfreiheit ist die Toleranz der verschiedenen religiösen Bekenntnisse, ohne die ein friedliches Zusammenleben bei unterschiedlichen religiösen Auffassungen nicht möglich ist.”

    Meine Meinung: Auch mit Religionsfreiheit ist eine friedliche Koexistenz der Religionen nicht möglich.

    Und weiter geht es:

    “Dabei ging es am Anfang vor allem um die Koexistenz unterschiedlicher christlicher Bekenntnisse…”

    Aha, also die sind sich auch schon nicht “grün” untereinander.
    Aber alle anderen wollen wir erstmal ausgrenzen und diskriminieren, für die gelten die Menschenrechte doch nicht (hat ja auch schon im dritten Reich gut funktioniert).

    Es wird immer besser:

    “Denn Toleranz ist immer nur auf dem Boden einer gemeinsamen Grundüberzeugung möglich.”

    Klar, denn sobald mir jemand mit einer anderen Meinung (Religion) kommt, dann muss ich ihn den Schädel einschlagen. Toleranz ist ja, wie wir lesen, nicht möglich.

    “Der durch diesen Artikel im Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Schutz der Freiheit des Bekenntnisses einer Religion oder Weltanschauung und ihrer Ausübung ist ein positives Recht und bedeutet zugleich, dass jedermann das Bekenntnis und die Ausübung anderer Religionen und Weltanschauungen zu tolerieren hat.”

    Inklusive Hetze gegen Schwule, Verurteilung von Abtreibung, Ermordung von Millionen durch Verbot von Kondomen.
    Das alles ist zu tolerieren.

    Ich muss zugeben: “Mich fröstelt.”

    (Um einen bayrischen Komiker zu zitieren)

  6. YeRainbow Sagt:

    Kein wunder, daß Relligiöse immer glauben, Atheismus wäre auch eine Art Religion.
    Dabei ist Atheismus nicht mal A-Theismus, so wie Gesundheit nicht “Nicht-Krankheit” ist… tss, tss, tss…

  7. Tweets die Laizistische Ideologie « Brights – Die Natur des Zweifels erwähnt -- Topsy.com Sagt:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von nickpol, nickpol erwähnt. nickpol sagte: Laizistische Ideologie: http://wp.me/p36Ae-1Im [...]

  8. Thomas Sagt:

    wie man sieht, haben die rein gar nichts verstanden…


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