Katholischer Rechtsbruch

mixa

Die hasserfüllten Augen des Herrn Mixa, Quelle:HFR.

Bischof Mixa ruft Politiker auf, das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu ignorieren

Von Florian Rötzertp

Ohne das Kreuz, so der Bischof, bliebe vom Geist Europas nur ein „undefinierbares Vakuum“ übrig.

Walter Mixa, der Bischof von Augsburg, ist schon mal gut für ein provokatives Wort. So bezeichnete er eine gottlose Gesellschaft als „Hölle auf Erden“, weil er irgendwie Atheismus mit totalitären Ideologien und Regimen verbindet.

Jetzt scheint den Bischof das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu ärgern. Der hatte vor kurzem entschieden, dass christliche Kreuze in Schulen nicht mit der konfessionellen Neutralität des Staates konform sind und das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit verletze. Der erzieherische Pluralismus sei entscheidend für eine demokratische Gesellschaft. Das italienische Verwaltungsgericht hatte zuvor das christliche Kreuz zu einem Symbol der italienischen Geschichte und Kultur und gleichzeitig zu einem Symbol der Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Toleranz gemacht, wodurch es dann doch irgendwie zum säkularen Staat passen soll. Das wollte der Europäische Gerichtshof so nicht akzeptieren, der erklärte, dass das Kreuz ganz deutlich ein religiöses Symbol sei.

Mixa weist das Urteil des Gerichtshofs nun auch zurück und ruft die Politiker dazu auf, es „schlichtweg zu ignorieren“. Das offenbart nun doch eine bedenkliche Einstellung des Bischofs zur Trennung von Staat und Kirche sowie seinem Verhältnis zu rechtsstaatlichen Institutionen. Das Urteil sei „eine Missachtung der europäischen Kultur und eine Verachtung der Menschenrechte“. Mixa setzt die europäische Kultur mit dem christlichen Glauben und den christlichen Kirchen in eins: „Wenn wir unsere europäische Kultur nicht selbst zerstören wollen, müssen wir endlich wieder den Grundsatz anerkennen, dass Minderheiten auch in gewissem Maße im öffentlichen Leben die Kultur der Mehrheit akzeptieren müssen.“

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5 Antworten zu „Katholischer Rechtsbruch“

  1. emporda Sagt:

    Der gute Mixa sollte mal auf die Stimme seines Vortänzers hören, der sagt in der Spe Salvi recht deutlich
    „Den Menschen war freilich längst bewusst geworden, dass viele von denen, die als Philosophen, als Lehrer des Lebens herumliefen, nur Scharlatane waren, die sich mit ihren Worten Geld verdienten und über das wahre Leben gar nichts zu sagen hatten“.

    Als halten sie besser das Maul und schwenken den Weihrauchkessel, dazu reicht es hoffentlich noch.

  2. Andreas A. Sagt:

    @rhenus

    Auch wenn du natürlich 100% Recht hast und du die so eine Aussage nie erlauben dürftest, für Herrn Mixa gelten auch diese Gesetze nicht.

    Traurig aber wahr. Dies zeigt uns wie groß die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland tatsächlich ist.

  3. rhenus Sagt:

    Das Bistum Augsburg am 12. 11.09 amtlich:
    Der……Militärbischof der Deutschen Bundeswehr hat das Urteil (nicht nur) kritisiert…(sondern) …. Mixa rief die politisch Verantwortlichen dazu auf, „das Urteil schlichtweg zu ignorieren“.

    http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/index.html?f_action=show&f_newsitem_id=10777&tm=1

    Seit wann darf ein leitender Angehöriger der Bundeswehr zum Rechtsbruch bzw. Rechtsbeugung bei uns aufrufen?..Oder gilt der Aufruf des Bischofs nur den Funktionären eines europäischen Kleinststaates im Zentrum von Rom, der wegen der mangelnder Menschenrechte dort dieser Konvention sowieso nicht beigetreten konnte.? ;-) )

    § 111 des StGB (1)

    „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.“

  4. Malte Sagt:

    Von der katholischen Kirche erwartet man ja kaum etwas anderes. Viel bedenklicher finde ich, dass Nachwuchs-Duce Berlusconi ebenfalls meinte, das Urteil mangels Vollzugsmöglichkeiten des EGMR einfach zu ignorieren.

    Den Kirchenvertretern sei mal eine Nachhilfestunde in Verfassungsrecht gegeben:

    Deutsche Gerichte haben auch keine Durchsetzungsmöglichkeiten. Insbesondere im Bezug auf das Verfassungsgericht wird gerne gesagt, „das BVerfG hat ja keine Armee“. Das brauchen die Gerichte auch nicht, da die Exekutive nach Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden ist. Dieser Absatz normiert das Prinzip der Rechtstaatlichkeit – dass Berlusconi von soetwas noch nichts gehört hat, obwohl das italienische Recht ein solches Prinzip kennen müsste, überrascht mich nicht.

    Dieser Abs. bzw. dieses Prinzip verpflichtet die Verwaltung, die Gesetze, die sich entwickelte Rechtsprechung etc. zu beachten. Auch ohne Vollzugsmöglichkeiten der Gerichte.

    Kleines Praxisbeispiel für Herrn Mixa: der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg als zuständige Bauaufsichtsbehörde entscheidet sich, eine Abrissverfügung für die Hohe Kathedralkirche zu erlassen. Natürlich würden Sie sofort Rechtsmittel einlegen und letztinstanzlich auch vor dem Bayerischen VGH Recht bekommen. Aber trotz dieses Urteils rückt die Abrissbirne an und der Oberbürgermeister erklärt Ihnen: „Wissen Sie, Herr Mixa, das Urteil des VGH interessiert mich nicht. Wie will das Gericht sein Urteil denn durchsetzen? Kann es nicht, also machen Sie bitte den Weg frei.“

    Kurz: Rechtstaatlichkeit bedeutet, dass sich die Exekutive an Gerichtsurteile zu halten hat! Italien ist Mitglied des Europarats, der die EMRK und als dessen Institution den EGMR geschaffen und damit legitimiert hat. Seine Urteile sind damit auch für Italien bindend. Die Forderung von Herrn Mixa ist ideologisch ja noch nachzuvollziehen, aber die Weigerung Berlusconis ist ein rechtstaatlicher Skandal.

  5. yerainbow Sagt:

    Nun ja, ich muß mal sagen – man kennt ihn ja mittlerweile. Was also sollte man von ihm erwarten?
    Mich würde es viel mehr erschrecken, wenn er andere Töne anschlagen würde. Da würde in meinem Kopf sofort eine rote Lampe angehen, und ich mich fragen, was hat er vor?
    wohin will er jetzt raus?
    Denn zu trauen ist dem Manne nicht, das hat er ja nun schon oft genug gezeigt.

    Aber der EuGeMH hat auch schon unsinnige Urteile gefällt (ich sage nur, der Fall Görgölü…. nun ja, dümmer gehts nimmer, aber man kann ja jede SChweinerei begründen).
    Will nur sagen, man muß sein Hirn schon angeschaltet lassen, bei JEDEM Entscheidungsgremium.

    Daß allerdings Mixa ein Eintscheidungsgremium für mich wäre, ist einfach absurd, so daß ich ihn rein akademisch zur Kenntnis nehme. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


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