Religion und Weltanschauung in Gesellschaft und Recht

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Ein Lexikon für Praxis und Wissenschaft 400 Seiten in kleiner, aber übersichtlicher Schrift Gebunden, Euro 39.- ISBN 3-86569-026-2, erschienen Nov. 2009

Einführung

I. Aktualität von Religion und Weltanschauung in der Bundesrepublik

In der Bundesrepublik Deutschland spielt Religion bei der großen Mehrzahl der Bürger im Alltagsleben keine Rolle mehr. Gut die Hälfte der Bürger bezeichnet sich ausweislich mehrerer „repräsentativer“ Umfragen als nicht religiös. Andererseits hat Religion im öffentlichen Leben eine erhebliche Bedeutung. Man hat es zu tun mit Religion bzw. religiös-weltanschaulicher Ideologie in der Schule und anderen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, in sozialen Einrichtungen, in der Arbeitswelt, bei der Kirchensteuer, in den Medien und vielen anderen Bereichen, vom Glockenlärm bis zur Friedhofshalle, vom Beamtenrecht bis zum Militär. In der Politik werden unterschiedlichste Fragender Bioethik, von der Präimplantationsdiagnostik bis zum Humanen Sterben, behandelt und erregen die Gemüter. Das „Christliche Abendland“, von dem niemand so recht weiß, wie man es konkret beschreiben könnte, wird immer wieder als zu verteidigende Bastion beschworen.

Zu den emotional aufgeladenen Themenbereichen gehört seit dem 11.9.2001 in besonderer Weise die breit gefächerte Welt des Islam. Irritiert durch beängstigende islamistische Vorgänge einerseits und die Einsicht in die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Integrierung der Muslime andererseits fällt es vielen Menschen schwer, rational zu reagieren. Private und öffentliche Diskussionen sowie Leserbriefe zu den verschiedensten ideologisch angereicherten Themen und manchmal erstaunliche Äußerungen von Politikern und Pädagogen zu weltanschaulichen Fragen im allgemeinen beweisen nicht selteneinen beklagenswerten Mangel an staatsbürgerlicher Grundbildung.

Die großen Kirchen empfehlen sich als Berater und Mahner in vielen gesellschaftlich-politischen Fragen, sie wollen dafür aber auch Gegenleistungen, die sie in vielfältiger Form erhalten und verteidigen. Was den einen eine nur zu gerechtfertigte Förderung von Kulturleistungen ist, stellt sich den anderen als gesellschaftliches und auch rechtliches Ärgernis dar. Bei der je nach Kassenlage manchmal gnadenlosen Kürzung öffentlicher Gelder werden die umfangreichen Subventionen für kirchliche Zwecke tabuisiert, und Gesetze, Vertragsbestimmungen und wohlfeile oder auch harte Worte gegen solche Kürzungen finden sich beim wahltaktischen Lavieren allemal. Menschen, die gute Gründe für eine andere Sichtweise haben, werden leicht zum Außenseiter. Wollen sie sich, etwa als Schülereltern, wirksam zur Wehr setzen, fehlt es meist an rechtlichem Grundwissen und es ist oft schwierig, notfalls einen geeigneten Anwalt zu finden.

II. Herstellung von Zusammenhängen.

In dieser komplexen Gesamtsituation will dieses Lexikon für den Bereich der BundesrepublikZusammenhänge zwischen Religion bzw. Weltanschauung einerseits und der Gesellschaft, Politik und den zahlreichen mit Religion verbundenen Rechtsfragen andererseits herstellen. Es geht darum, anhand konkreter und möglichst aktueller Information gedankliche Zusammenhänge auf verständliche und nachprüfbare Weise darzulegen. Dabei wird auch die praktische Bedeutung im Staatsleben und bei der rechtlichen Interessenwahrnehmung deutlich. Auf der Basis allgemein anerkannter Tatsachen und Erkenntnisse wird zusätzlich besonderer Wert auf solche Informationen gelegt, die gern ungesagt bleiben mit der Folge der Verschleierung von Zusammenhängen. Gegebenenfalls runden historische Erläuterungen und statistische Daten die Artikel ab.

III. Informationen zu den in Deutschland wichtigsten religiös-weltanschaulichen Gruppierungen und Einrichtungen.

Eine Auseinandersetzung mit religiös-weltanschaulichen Fragen setzt eine Grundkenntnis der hauptsächlich betroffenen und diskutierten Religionen / Weltanschauungen voraus. Aus verständlichen Gründen ist die Information über den Islam und die damit verbundenen Bereiche Islamismus und Fundamentalismus insgesamt recht detailliert ausgefallen. Dass eine gewisse Kenntnis des Judentums und der Geschichte seiner Verfolgung gerade in Deutschland seine Berechtigung hat, bedarf keiner weiteren Erklärung. Das bedeutet aber nicht, dass keine religiösen und historischen Tatsachen dargelegt bzw. Texte zitiert werden dürfen, die nicht jedem gefallen werden. Entsprechendes gilt für das auf dem Judentum basierende Christentum, bei dem in unserem Kulturkreis am ehesten auf Vorkenntnisse gehofft werden kann. Aus Konsequenzgründen konnte dabei auf eine wenigstens sehr stark verknappte Darstellung von religiösen Kernfragen nichtganz verzichtet werden. Die christliche Religionsfamilie der Orthodoxie ist nicht nur historisch bedeutsam und sehr groß, sondern hat in Form der in Kirchengemeinschaftstehenden „Orthodoxen Kirche“ in Deutschland eine sehr beachtliche Größenordnung erreicht. Der Buddhismus gewinnt als Minderheitenreligion zunehmend Bedeutung undverdient als inhaltlich relativ wenig bekannte vielfältige Weltreligion eine gewisse Beachtung. Der Hinduismus und andere größere Religionen bzw. Religionsgruppen haben in der Bundesrepublik aber praktisch keine Bedeutung und werden daher nicht behandelt. Anderes gilt für einzelne religiöse Richtungen, die zwar in Deutschland zahlenmäßig nicht bedeutend sind, aber doch oft im Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit standen und stehen. Daher wurden Artikel zum Opus Dei, zu Scientology und zu den Zeugen Jehovas gewissermaßen stellvertretend verfasst. Der christliche Fundamentalismus findet einen Ausdruck in den beachtlich großen Gruppierungen des Kreationismus und des Aussiedler-Puritanismus, deren Behandlung daher gerechtfertigt erschien. Nicht zuletzt wird der weltliche Humanismus mit seinen Konsolidierungsbemühungen und politisch-gesellschaftlichen Problemen vorgestellt.

IV. Grundgesetz, Gesellschaft, Politik und Geschichte.

Eine Art Gegengewicht zu diesen mit eigenen Artikeln vertretenen religiösen Richtungen bilden Ausführungen zu den staatspolitisch, philosophisch und historisch in Verbindungmit Kernaussagen des Grundgesetzes mehr oder weniger wichtigen ThemenAbendland, Atheismus, Aufklärung, säkularer Humanismus, Katholische Kirche undModerne, Leitkultur, Liberale Rechts- und Staatstheorie, Menschenrechte, Säkularisierung, Suizid, Toleranz, Geschichte der Religionsfreiheit. Eine weitere Artikelgruppegeht noch mehr ins Gesellschaftlich-Staatlich-Politische: FDP-Kirchenpapier, KirchenundReligionsstatistik, Katholizismus, Klerikalismus, Laizismus, Medien und Religion, Politik und Religion, Zivilreligion.

V. Praktische Fragen des Religionsrechts.

Beim Bemühen um Verständnis als Basis für richtiges Reden und Handeln im komplexen religiös-weltanschaulichen Bereich stößt der ernsthaft interessierte Bürger zwangsläufig immer wieder auf Rechtsfragen. Praktisch jedes in Frage kommende Alltagsthemasteht nicht nur in einem gesellschaftlichen Zusammenhang, sondern unterliegt auch rechtlicher Beurteilung im Rahmen eines ganzen Systems. Dabei stehen die religionsrechtlich bedeutsamen Vorschriften des Grundgesetzes (Religionsverfassungsrecht; ältere Bezeichnung: Staatskirchenrecht) absolut im Vordergrund, geht doch bei rechtlichen Widersprüchen das GG dem einfachen Bundesrecht und Landesrecht stets vor. Das ist von nicht zu überschätzender Bedeutung, zeigt dieses Lexikon doch in überaus zahlreichen Artikeln auf, wie sehr im Bereich von Religion und Weltanschauung Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit im Groben und in Feinheiten auseinander klaffen wie in keinem anderen Rechtsgebiet. Bemerkenswert ist schon der Widerspruch zwischen dem GG und verschiedenen (insoweit theoretisch überholten) Landesverfassungen, über den sich viele Bürger nicht recht im Klaren sind.

Der Leser wird bald darauf stoßen, dass in Artikeln und Verweisungen ein Begriff besonders häufig zu finden ist: Neutralität. Dabei geht es um eine religiös-weltanschauliche Grundverpflichtung aller öffentlichen Gewalt in Bund, Ländern und Gemeinden im Verhältnis zu den einzelnen Bürgern sowie zu den sehr unterschiedlichen ReligionsundWeltanschauungsgemeinschaften. Sie fordert Gleichbehandlung auf der Basis des Grundgesetzes. Über den ideologischen Kern des GG (seine systemprägenden Grundaussagen) sind Viele nicht richtig informiert, zumal wenn sie politischen und religiösen Interessenvertretern mehr glauben als dem Verfassungstext und nachprüfbaren Argumenten und wenn ihnen wichtige Tatsachen unbekannt sind.

VI. Ziel dieses Publikumslexikons.

Das Ziel des Lexikons, über die wesentlichen Tatbestände und Meinungen im Gesamtbereich Religion /Weltanschauung / Gesellschaft / Recht in der Bundesrepublik aufzuklären, soll erreicht werden durch Artikel, die keine Fachkenntnisse voraussetzen und von denen grundsätzlich jeder für sich verständlich ist. Die oft zahlreichen Verweisungen dienen der Ergänzung und Vertiefung. Auf Grund des starken inneren Zusammenhangsvieler Artikel führt dies zwar nicht selten zu Wiederholungen. Dem steht aber der Vorteil gegenüber, dass der Leser bei jedem beliebigen Stichwort beginnen kann unddarüber geschlossen unterrichtet wird. Unvermeidbare rechtliche Fachbegriffe werden stets allgemeinverständlich erläutert.

Das Buch ist für ein breiteres Publikum verfasst. Ich wünsche mir als Leser Staatsbürger aller Art, insbesondere auch Journalisten, Lehrer, Politiker, Schülereltern, Vertreter von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und der Erwachsenenbildung, aber auch Juristen. Der Leser sollte sich durch die vielen rechtlichen Nachweise, insbesondere der Rechtsprechung der höchsten Gerichte, nicht gestört fühlen. Man kann sie einfach ohne Verständnisverlust übergehen. Der Jurist oder rechtlich Interessierte, der authentisches Material zur praktischen Interessenvertretung sucht (etwa bei der umfangreichen Materie Schule und Religion), wird hoffentlich – ggf. ergänzend zu meinem kompakten juristischen Lehrbuch „Religions- und Weltanschauungsrecht“ (2008) – dankbar darauf zurückgreifen, zumal die meisten Spezialmaterien selbst Verwaltungsjuristen meist allesandere als geläufig und kritische Informationen oft nur schwer zugänglich bzw. auffindbar sind. Manche Rechtsausführungen werden dem Nichtjuristen zu diffizil bzw. trockenerscheinen; er muss sie nicht lesen. Aber oberflächlich-vereinfachende Rechtsausführungen sind falsch und zu nichts nutze.

Wer sich rasch einen Gesamtüberblick verschaffen möchte, dem empfehle ich, mit thematischen Überblicksartikeln zu beginnen. Artikel zu Sammelbegriffen führen in ganze Problemkomplexe ein (Beispiele: Islam in Deutschland; Grundrechte, allgemein; Kirchensteuer I; Religionsfreiheit II; Religionsverfassungsrecht; Schule und Religion; Trennung von Staat und Religion; Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften).

VII. Das Objektivitätsproblem.

Neutral, d.h. unparteilich, kann man sich nur von einem bestimmten Standpunkt ausverhalten. Der Standpunkt dieses Lexikons ist ein wissenschaftlich-agnostischer. Dennoch spielt zwangsläufig die subjektive Auswahl aus den möglichen Blickwinkeln und der Fülle an Einzelaspekten eine erhebliche Rolle. Daher kann kein Lexikon „objektiv“ sein, und das sieht man auch bei jedem anerkannten großen Publikumslexikon bei allen Themen, die mit Ideologie im weitesten Sinn zu tun haben. Beim Weglassen brisanter Informationen entsteht zu Unrecht leicht der Eindruck besonderer Objektivität. Bei einem kritikfreundlichen Lexikon wie diesem, das mehr als andere seinen Themenschwerpunkt in ideologisch aufgeladenen Materien hat, sollte der Leser nicht unbedingt erwarten, dass die gegebenen Informationen ihm gefallen. Ich lege jedoch großen Wert darauf, dass meine tatsächlichen Informationen stimmen, dass gegebenenfalls die Wertungen nachvollziehbar sind und die Vorgehensweise als zumindest fair anerkannt werden kann. Gerade weil viele Leser starke religiöse Präferenzen oder auch Aversionen haben, werden ihre Gefühle bei der Arbeit mit diesem Lexikon nicht immer unterstützt werden können. Es geht gerade auch darum, über Tatbestände aufzuklären, über die man anderswo wenig oder nichts findet. Das gilt gerade auch für den rechtlichen Bereich. Die hier häufig vertretenen oppositionellen Meinungen werden alle argumentativ und nachprüfbar begründet, auf die vorherrschenden Ansichten wird aber stets gebührend hingewiesen.

Gerhard Czermak, Friedberg/Bayern

Im Sommer 2009

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